Finderlohn-Aktion: Teilnahmebedingungen
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle Mitarbeiter der WEINHUT GmbH, die in einem Voll- oder Teilzeitbeschäftigungsverhältnis für die WEINHUT GmbH arbeiten. Ausgenommen von der Aktion sind Teamleiter, Werkstudenten, Minijobber und kurzfristig Beschäftigte. Neue, empfohlene Kandidaten sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit der WEINHUT GmbH stehen oder gestanden haben, sich noch nicht unabhängig von Ihrer Empfehlung bei der WEINHUT GmbH beworben haben oder nicht in der Bewerber-Datenbank der WEINHUT GmbH eingetragen sind. Die Namen des empfehlenden Mitarbeiters und des Empfohlenen müssen der WEINHUT GmbH vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bekannt sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auszahlungsvoraussetzungen
Pro Empfehlung können Sie eine Sonderprämie von bis zu 500,- Euro (brutto) erhalten.
Sie erhalten die ersten 200€, wenn
- der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m) mehr als drei Monate bei der WEINHUT GmbH in Voll- oder Teilzeit (mind. 30Std./Woche) beschäftigt ist
Sie erhalten weitere 300€, wenn
- der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m) mehr als sechs Monate bei der WEINHUT GmbH in Voll- oder Teilzeit (mind. 30Std./Woche) beschäftigt ist
Sie erhalten die Auszahlungen nur, wenn
- es sich um einen neuen, empfohlenen Kandidaten handelt.
- Sie sich als Mitarbeiter der WEINHUT GmbH zum Auszahlungszeitpunkt noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der WEINHUT GmbH befinden. Als Mitarbeiter erfolgt die Auszahlung und Versteuerung der Prämie mit Ihrem Gehalt.
- Sie bei Mehrfachnennungen den neuen Mitarbeiter als Erster vorgeschlagen haben; es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars.
- Ihr Name und der des Empfohlenen der WEINHUT GmbH vor Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem Kandidaten bekannt waren.
Zustimmung der empfohlenen Person
Sie benötigen das Einverständnis der empfohlenen Person, bevor Sie dessen Daten an die WEINHUT GmbH weitergeben.
Ausschluss von der Empfehlungsaktion
Die WEINHUT GmbH möchte Sie darauf hinweisen, dass die Empfehlung in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Die WEINHUT GmbH behält sich für den Fall eines durch Sie begangenen Verstoßes das Recht vor, Sie von der Empfehlungsaktion auszuschließen und Ihnen die Prämie nicht auszuzahlen.
- Unzumutbare Belästigung, d.h. unter anderem Telefon-, Fax- oder Emailwerbung ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen sowie Druckausübung.
- Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken.
- Irreführung, d.h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung.
- Verdeckte Freundschaftswerbung, d.h. unter anderem, wenn der empfehlende Mitarbeiter Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlenden Nachweis der Einverständniserklärung an die WEINHUT GmbH weitergibt und hierfür eine Prämie erhält.